Beteiligungsstruktur
Beteiligungen sind meistens unumkehrbar. Beteiligungen am Unternehmen dürfen nicht lähmend, unbedingt aber motivierend sein. Beteiligungen sollten immer vom Ende her gedacht werden.
Grundsätzlich kann eine relativ gleichverteilte Beteiligungsstruktur die klare Führung und der Mitarbeit aller Beteiligten im Unternehmen schwierig gestalten. Die Gefahr ist groß, dass jeder Beteiligte die Firma als sein Baby sieht (Segen) und sich damit als „Chef“ fühlt. Dieses Gefühl kann schnell dazuführen, dass sich eine konsistente Führung durch einen Geschäftsführer als schwer gestaltet. Das muss alles kein Problem sein, kann aber bei notwendigen Richtungs-Entscheidungen zu großer organisatorischer Reibung führen.
Erkenntnisse:
Meine Empfehlung ist es, in jedem Fall Pfeile im Köcher zu halten, um gute Mitarbeiter nach der Gründung des Unternehmens über Beteiligungen incentivieren zu können. Ich empfehle, Beteiligungen erstmal klein zu halten und bei einer positiven Entwicklung oder großem Einsatz die Beteiligung noch erhöhen zu können. Der Kreis (der in der Gesellschafter-Sitzung mitspracheberechtigten) Gesellschafter sollte möglichst klein gehalten werden, damit Entscheidungen schnell und reibungsfrei getroffen werden können. Finanzielle Beteiligungen für Mitarbeiter können auch innervertraglich geregelt werden und müssen nicht immer einen Gang zum Notar bedeuten.
Es sollte unbedingt vor der Gründung vertraglich geregelt werden, was bei einem Austritt eines Gründers insbesondere in der frühen Phase der Firmenentwicklung geschehen soll. Je stärker der Unternehmenserfolg an Köpfe gebunden ist (z.B. bei einer Unternehmensberatung), desto wichtiger wird üblicherweise auch die Regelung zur Ausscheidung als Gesellschafter.
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